Neue Gütebestimmungen für Innentüren

Nach umfangreichen fachlichen Beratungen sind jetzt die neuen Gütebestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen im Herbst 2020 verabschiedet und vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. geprüft und genehmigt worden. Die aktualisierten Bestimmungen stellen sicher, dass alle gültigen Normen für Innentüren eingehalten werden. Die Gütebestimmungen regeln die permanente innerbetriebliche Gütekontrolle und  die unangemeldet stattfindenden Güteprüfungen durch neutrale und externe Prüfinstitute. 

Umfang der Güte-und Prüfbestimmungen Innentüren

Die Gütebestimmungen umfassen die Herstellung von

  • Türblättern
  • Türzargen
  • Feucht- und Naßraumtüren
  • Innentürelementen

Sie enthalten technische Merkmale, Prüfanweisungen und Einsatzempfehlungen.

Sie finden die neuen Bestimmungen beim Beuth Verlag.