Neue Gütebestimmungen für Innentüren
Nach umfangreichen fachlichen Beratungen sind jetzt die neuen Gütebestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen im Herbst 2020 verabschiedet und vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. geprüft und genehmigt worden. Die aktualisierten Bestimmungen stellen sicher, dass alle gültigen Normen für Innentüren eingehalten werden. Die Gütebestimmungen regeln die permanente innerbetriebliche Gütekontrolle und die unangemeldet stattfindenden Güteprüfungen durch neutrale und externe Prüfinstitute.
Umfang der Güte-und Prüfbestimmungen Innentüren
Die Gütebestimmungen umfassen die Herstellung von
- Türblättern
- Türzargen
- Feucht- und Naßraumtüren
- Innentürelementen
Sie enthalten technische Merkmale, Prüfanweisungen und Einsatzempfehlungen.
Sie finden die neuen Bestimmungen beim Beuth Verlag.